Wichtige Hinweise zur Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente


Für Tierarztpraxen gilt verpflichtend das Arzneimittelgesetz

 

Bitte beachten Sie: Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel dürfen wir gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich nach vorheriger Untersuchung Ihres Tieres abgeben.

 

Diese Regelung beruht auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • §44 Tierarzneimittelgesetz (TAMG): Hier wird festgelegt, dass die Abgabe von Tierarzneimitteln nur unter Einhaltung strenger Vorschriften erfolgen darf.

  • Artikel 105 Absatz 3 der Tierarzneimittelverordnung (VO EU 2019/6): Diese europäische Verordnung schreibt vor, dass die Verschreibung tiermedizinischer Medikamente auf einer sorgfältigen Diagnose basieren muss.

  • §12 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV): Diese Vorschrift regelt die ordnungsgemäße Abgabe und Lagerung von Medikamenten in tierärztlichen Praxen.

Diese Vorgaben dienen dem Schutz der Gesundheit Ihres Tieres und der Vermeidung von Risiken durch unsachgemäße oder unnötige Medikamentengabe.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wir sind gerne für Sie da, um Ihr Tier fachgerecht zu untersuchen und zu behandeln.


MEHR INFOS? >>> Download der ergänzenden Informationen Des Regierungspräsidiums tübingen, Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz:

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Information für Tierhalterinnen und Tierhalter zum eingeschränkten Dispensierrecht der Tierärztinnen und Tierärzte
Dispensierrecht_Merkblatt.pdf
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