Bitte beachten Sie: Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel dürfen wir gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich nach vorheriger Untersuchung Ihres Tieres abgeben.
Diese Regelung beruht auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Diese Vorgaben dienen dem Schutz der Gesundheit Ihres Tieres und der Vermeidung von Risiken durch unsachgemäße oder unnötige Medikamentengabe.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wir sind gerne für Sie da, um Ihr Tier fachgerecht zu untersuchen und zu behandeln.